AGB

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) und der Weitsprung Solutions GmbH mit Sitz in Wien (nachfolgend „Anbieter“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung.


1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Folgeverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Bei Ergänzungen oder Änderungen bestehender Verträge gelten die im Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses vereinbarten AGB, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.


1.3. Der Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.


1.4. Abweichungen von diesen AGB sind nur anwendbar, wenn der Anbieter der Abweichung in gesonderten Verträgen schriftlich und Ausdrücklich zugestimmt hat.


1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

2. Keine Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern

2.1. Diese AGB gelten nicht für Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern.

2.2. Wir kontrahieren nicht unmittelbar mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes, also nicht mit natürlichen oder juristischen Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

2.3. Wir widersprechen jedem Vertrags- oder Kontrahierungsangebot von Verbrauchern ausdrücklich, da die Art unserer Dienstleistungen für den direkt Erwerb durch Verbraucher ungeeignet ist. nicht in diesen AGB ist als Vertrags- oder Kontrahierungsangebot an Verbrauchern zu beabsichtigt oder als solches zu verstehen.

3. Umfang des Vertrages / Leistungserbringung

3.1. Der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung (z.B. Angebot, Auftragsbestätigung) zwischen dem Anbieter und dem Kunden.


3.2. Die Hauptleistungen des Anbieters umfassen insbesondere:
a) Die Zurverfügungstellung der SAAS-Lösung „AI-PALS“, eines KI-gestützten Lern-Avatars, gemäß den vereinbarten Spezifikationen und dem vereinbarten Service Level.
b) Die projektbezogene technische Integration von „AI-PALS“ in bestehende Learning Management Systeme (LMS) des Kunden, sofern vereinbart.
c) Die Bereitstellung von eigenständigen LMS-Lösungen, die „AI-PALS“ beinhalten, sofern vereinbart.
d) Die Transformation und Anpassung von bestehenden Lerninhalten des Kunden in ein für „AI-PALS“ geeignetes Format, einschließlich Qualitätssicherungsmaßnahmen, sofern vereinbart.


3.3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung des Anbieters gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt. Die Bezahlung der Subunternehmer erfolgt ausschließlich durch den Anbieter.


3.4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsende keine direkten Geschäftsbeziehungen mit Subunternehmern oder Mitarbeitern des Anbieters einzugehen, die zuvor mit der Erbringung von vertraglichen Leistungen für den Kunden betraut waren oder sind, wenn diese mit den vom Anbieter erbrachten Leistungen vergleichbar sind.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt sicher, dass die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Leistungen des Anbieters
(insbesondere „AI-PALS“) geschaffen werden. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur (z.B. Internetzugang, kompatible Endgeräte) gemäß den vom Anbieter spezifizierten Anforderungen.


4.2. Der Kunde benennt eine oder mehrere verantwortliche Personen als Ansprechpartner für den Anbieter und stellt sicher, dass diese für notwendige
Abstimmungen und Entscheidungen erreichbar sind.


4.3. Sofern für die Leistungserbringung durch den Anbieter (z.B. Integration in bestehende LMS, Transformation von Lerninhalten) Informationen, Daten, Zugänge oder Unterlagen des Kunden erforderlich sind, stellt der Kunde diese dem Anbieter rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte zur Bereitstellung und Nutzung dieser Informationen und Unterlagen verfügt.


4.4. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung von  Integrationsarbeiten oder der Bereitstellung von Inhalten zur Transformation.


4.5. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über alle Umstände, die die Leistungserbringung durch den Anbieter beeinflussen könnten (z.B. Änderungen in der IT-Infrastruktur, Wechsel von Ansprechpartnern).


4.6. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und gegebenenfalls die Arbeitnehmervertretung über den Einsatz von „AI-PALS“ und die damit
verbundenen Prozesse informiert werden, soweit dies gesetzlich oder betrieblich erforderlich ist.


4.7. Der Kunde sorgt für die Zustimmung aller Betroffenen, wenn die Bekanntgabe und Verarbeitung von deren personenbezogenen Daten für die
Leistungserbringung durch den Anbieter unerlässlich sind.

5. Berichterstattung / Leistungserbringung

5.1. Der Anbieter erbringt seine Leistungen gemäß den einzelvertraglichen Vereinbarungen und den in diesen AGB festgelegten Bedingungen. Die
Bereitstellung der SAAS-Lösung „AI-PALS“ erfolgt über das Internet und gegebenenfalls nach weiterer Entwicklung mittels mobilen Applikationen.


5.2. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Aspekte der Leistungserbringung, insbesondere über geplante Wartungsarbeiten oder
Updates, die die Verfügbarkeit von „AI-PALS“ beeinträchtigen könnten, in angemessener Frist im Voraus, sofern möglich.


5.3. Sofern Reporting-Funktionen Teil der vereinbarten Leistung sind (z.B. Nutzungsstatistiken), werden diese dem Kunden über die Plattform „AI-PALS“ oder in anderer vereinbarter Form zur Verfügung gestellt.


5.4. Der Anbieter ist bei der Erbringung seiner Leistungen grundsätzlich weisungsfrei hinsichtlich der Art und Weise der technischen Umsetzung, der Auswahl der erbringen Personen und Subunternehmer.

6. Schutz des geistigen Eigentums / Nutzungsrechte

6.1. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der SAAS-Lösung „AI-PALS“, einschließlich der zugrundeliegenden Software, Algorithmen, Designs, Dokumentationen und aller vom Anbieter erstellten Inhalte und Materialien (nachfolgend „Anbieter-IP“) sowie sonstiger Schöpfungen des Anbieters, verbleiben ausschließlich beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.


6.2. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf die vereinbarte Nutzerzahl und den vereinbarten Zweck beschränktes Recht ein, auf die SAAS-Lösung „AI-PALS“ über das Internet zuzugreifen und diese gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.


6.3. Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode offenzulegen.


6.4. Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung (z.B. Content-Transformation) Inhalte oder Materialien für den Kunden erstellt oder anpasst, verbleiben die Urheberrechte daran beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Der Kunde erhält jedoch das Recht, diese spezifisch für ihn erstellten oder angepassten Inhalte im Rahmen der Nutzung von „AI-PALS“ gemäß Ziffer 6.2 zu verwenden.


6.5. Inhalte, Daten und Materialien, die vom Kunden oder dessen Nutzern in „AI-PALS“ eingegeben oder hochgeladen werden (nachfolgend „Kundeninhalte“), verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter jedoch das Recht ein, diese Kundeninhalte zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für das Training und die Funktion des KI-Lern-Avatars, erforderlich ist. Der Anbieter wird Kundeninhalte vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung für den jeweiligen Kunden verwenden. Für anonymisierte Analysen zur Verbesserung des Dienstes darf der Anbieter pseudonymisierte Kundeninhalte verwenden.


6.6. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten verfügt, um dem Anbieter die in Ziffer 6.5 genannten Rechte
einzuräumen, und dass die Kundeninhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.


6.7. Ein Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 6 berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung des Zugangs zu „AI-PALS“ und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1. Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die SAAS-Lösung „AI-PALS“ während der Vertragslaufzeit die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.


7.2. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Verfügbarkeit der SAAS-Lösung, es sei denn, es wurde ein spezifisches Service Level Agreement (SLA) schriftlich vereinbart. Der Anbieter bemüht sich jedoch um eine möglichst hohe Verfügbarkeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.


7.3. Mängel sind dem Anbieter vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Die Mängelrüge muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels enthalten.


7.4. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln wird der Anbieter nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist den Mangel beheben (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Leistung erbringen (Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) bezüglich der mangelhaften Leistung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.


7.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden, durch Eingriffe des Kunden oder Dritter, durch höhere Gewalt oder durch äußere Einflüsse, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, verursacht werden.


7.6. Für Leistungen der Content-Transformation oder Integration in Drittsysteme gelten die  Gewährleistungsbestimmungen, mit der Massgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung begrenzt wird.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1. Der Anbieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, nach Maßgabe dieser AGB. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In allen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


8.2. Jedwede Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn,
Betriebsunterbrechungsschäden oder Datenverlust, ist ausgeschlossen.


8.3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz oder soweit der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.


8.4. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, Servern oder Datenleitungen zu seinem Rechenzentrum sowie für die ständige Verfügbarkeit seiner Online-Plattform, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es wurde ein spezifisches Service Level Agreement (SLA) vereinbart, dessen Nichteinhaltung zu vertreten ist.


8.5. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene
Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.


8.6. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgesehen sind (z.B. bei Vorsatz).


8.7. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


8.8. Die Haftung des Anbieters für Gewährleistung und sonstigen Schadenersatz aus welchem Titel auch immer ist kumulativ mit dem Wert der Höhe des erhaltenen Entgelts beschränkt (z.B. bei Ausfall des Dienstes nur das für die Dauer des Ausfalls anteilig anfallende Entgelt). Den Kunden trifft die Schadensminderungspflicht.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1. Beide Parteien haben alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.


9.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich oder in anderer Form übermittelt werden. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung einer Partei beruht, oder die einer Partei bereits vor Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.


9.3. Beide Parteien haben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), einzuhalten.


9.4. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO), insbesondere Daten von Nutzern des Kunden, die „AI-PALS“ verwenden, oder personenbezogene Daten in den vom Kunden bereitgestellten Lerninhalten, werden die Rechte und Pflichten der Parteien in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt. Der Abschluss eines solchen AVV ist Voraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden.


9.5. Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „AI-PALS“ rechtmäßig erfolgt, insbesondere dass etwaige erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen.


9.6. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der Verarbeitung
personenbezogener Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.


9.7. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten über die Nutzung von „AI-PALS“ zu erheben und für statistische Zwecke sowie zur Verbesserung des Dienstes zu verwenden. Eine Rückführung auf einzelne Kunden oder Nutzer ist dabei ausgeschlossen.

10. Entgelt / Zahlungsbedingungen

10.1. Das Entgelt für die Nutzung der SAAS-Lösung „AI-PALS“ sowie für etwaige Zusatzleistungen (z.B. Integration, Content-Transformation, LMS-Bereitstellung) richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters bzw. der einzelvertraglichen Vereinbarung.


10.2. Das Entgelt für die SAAS-Lösung „AI-PALS“ wird in der Regel als wiederkehrende Gebühr (z.B. monatlich, jährlich) im Voraus berechnet, basierend auf der vereinbarten Laufzeit, der Anzahl der Nutzer oder anderen vereinbarten Metriken. Die Abrechnungsperiode wird im Einzelvertrag festgelegt.


10.3. Entgelte für einmalige Leistungen (z.B. Einrichtungsgebühr, Integrationsprojekt, Content-Transformation) werden gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung abgerechnet, ggf. nach Aufwand oder als Festpreis. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.


10.4. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


10.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.


10.6. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmergeschäfte zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter zudem berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Zugang des Kunden zur SAAS-Lösung „AI-PALS“ bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderungen zu sperren.


10.7. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen und Zahlungserinnerungen in elektronischer Form (z.B. per E-Mail oder über ein
Kundenportal) zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

12. Vertragsdauer / Kündigung

12.1. Die Laufzeit des Vertrages für die Nutzung der SAAS-Lösung „AI-PALS“ ergibt sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung (z.B. Mindestvertragslaufzeit). Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.


12.2. Verträge über einmalige Leistungen (z.B. Integrationsprojekte, Content-Transformation) enden mit vollständiger Erbringung der Leistung und
vollständiger Zahlung des Entgelts, sofern nicht anders vereinbart.


12.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist;
b) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z.B. unbefugte Nutzung oder Weitergabe der SAAS-Lösung, Verstoß gegen geistige
Eigentumsrechte, schwerwiegender Verstoß gegen Mitwirkungspflichten);
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.


12.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.


12.5. Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden zur SAAS-Lösung „AI-PALS“ gesperrt. Der Anbieter ist berechtigt, die auf seinen Servern gespeicherten Kundendaten nach einer angemessenen Frist (z.B. 30 Tage nach Vertragsende) zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vor Vertragsende selbst verantwortlich.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


13.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Einzelvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche  wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.


13.3. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich erklärt. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Genehmigungswirkung besonders hinweisen. Wird eine Ablehnung mitgeteilt, gelten die bis zur Änderung geltenden AGB weiter.

4. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

14.1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.


14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.